Unzulässiges BIOS und Rechtsprechung
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Unzulässiges BIOS und Rechtsprechung
Vor dem Landgericht Hamburg wird mein Fall verhandelt. Ein Händler hat während einer Gewährleistungshandlung ein nicht zugelassenes BIOS installiert (ist auch auf der Supportseite von Toshiba nicht gelistet). Danach änderte sich das Lüfterverhaltung in erheblichem Maß. Der Richter will darin keinen Mangel erkennen. Hat jemand dazu Informationen?
- biosflash
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Da kommen mir 2 Fragen:
1. wenn sich das Lüfterverhaltung erheblich geändert hat, wieso wurde dann nicht ein anderes Bios versucht, bevor daraus ein Gerichtsfall wurde? Immerhin sprechen wir hier von einem Bios-Wechsel in Höhe von gerademal ~ 15 EUR.
2. wo hat denn der Händler so ein "nicht zugelassenes" Bios überhaupt her? Ich glaube nämlich nicht, dass er sich sowas selbst aus den Rippen geschnitten hat, und es gibt oft mehrere Supportseiten (Deutschland, Global, Japan, etc.), auf denen dieses Bios evtl. doch verfügbar sein könnte. In Toshibas Fall dürften das etliche sein: http://www.toshiba.co.jp/worldwide/alphabet.html
Ansonsten könnte man es anhand der Auftragsvergabe entscheiden. Soll heissen: wenn der Kunde nicht explizit dieses oder jenes Bios in Auftrag gegeben hat, dann kann der Händler das nehmen, das ihm "genehm" ist. Vorausgesetzt natürlich das entsprechende Bios wurde von Toshiba für den Einsatz auf genau diesem Notebook/PC freigegeben.
1. wenn sich das Lüfterverhaltung erheblich geändert hat, wieso wurde dann nicht ein anderes Bios versucht, bevor daraus ein Gerichtsfall wurde? Immerhin sprechen wir hier von einem Bios-Wechsel in Höhe von gerademal ~ 15 EUR.
2. wo hat denn der Händler so ein "nicht zugelassenes" Bios überhaupt her? Ich glaube nämlich nicht, dass er sich sowas selbst aus den Rippen geschnitten hat, und es gibt oft mehrere Supportseiten (Deutschland, Global, Japan, etc.), auf denen dieses Bios evtl. doch verfügbar sein könnte. In Toshibas Fall dürften das etliche sein: http://www.toshiba.co.jp/worldwide/alphabet.html
Ansonsten könnte man es anhand der Auftragsvergabe entscheiden. Soll heissen: wenn der Kunde nicht explizit dieses oder jenes Bios in Auftrag gegeben hat, dann kann der Händler das nehmen, das ihm "genehm" ist. Vorausgesetzt natürlich das entsprechende Bios wurde von Toshiba für den Einsatz auf genau diesem Notebook/PC freigegeben.
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Da muss ich Jumperz völlig recht geben. Unsere Gerichte haben jetzt schon allerhand zu tun. Und nur weil einige Leute unbedingt ihre Rechtschutzversicherung nutzen wollen, wird wegen jeder Lapalie sofort geklagt. Warum nicht gleich das zertivizierte BIOS selber aufspielen und die Lüftergeschwindigkeit per Hand einstellen???? Ich hoffe die Gerichtskosten wurden Dir auferlegt und nicht uns Steuerzahlern.
Ich versteh die Welt nicht mehr....
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