Ich weiß es leider nicht. Vielleicht kann es uns ein rechtskundiger User hier mal beantworten?
Aber sagen wir mal so: wenn man den Aufkleber vom Bios-Chip nicht beschädigt (vorsichtig mit Rasierklinge/Teppichmesser entfernen), sowie keinen der Pins verbiegt oder abbricht, dann kann keiner äusserlich erkennen, dass mit dem Bios-Baustein etwas geschehen ist.
Andersrum würde ich sagen, dass ein Biosbaustein, der gesockelt ist, auch von einer 3. Person (z.b. www.biosflash.com) neu programmiert werden kann, wenn der Besitzer es sich selbst nicht zutraut. Ein Grund für ein Biosupdate ist ja schliesslich das Bereinigen von Fehlern, die der Mainboard-Hersteller verursacht hat. Demzufolge könnte es auch ein Rückgaberecht für das komplette Mainboard geben, wenn diese Bios-Bugs bekannt werden. Was von den beiden Möglichkeiten für den Hersteller billiger kommen würde, kann wohl jeder erkennen
Anmerkung: für die Richtigkeit der hier gemachten Aussagen kann ich natürlich weder garantieren, noch haftbar gemacht werden.
Erlischt die Mainboard-Garantie nach Ausbau des Bios-Chips?
- biosflash
- Administrator
- Beiträge: 2755
- Registriert: Mo, 17.03.03 15:44
- Wohnort: Ratzeburg, S-H
- Kontaktdaten: